27. März 2024
Update im Zulassungsverfahren der Antikoagulanzien
Nachdem bereits die Wirkstoffe bis zum 31.12.2026 verlängert wurden, werden nun auch die Produkte über das bisherige Zulassungsende vorläufig verlängert. Dies betrifft die Produkte, für die ein Zulassungsantrag in Deutschland gestellt wurde. Diese werden nun ohne weitere Änderungen bis zum 31.12.2025 verlängert.
Ab dem 01.01.2026 sollen dann folgende Veränderungen im Rahmen der Zulassung vorgenommen werden:
1. Antikoagulanzien für die Bekämpfung von Hausmäusen im Innenraum sollen zugelassen werden können
2. Einsatz von Antikoagulanzien nur für den geschulten, berufsmäßigen Verwender
3. Wegfall der befallsunabhängigen Dauerbeköderung im Innen- und Außenbereich
4. Einschränkungen der Einsatzmöglichkeiten von Produkten im Außenbereich
4. a. Verpflichtender Einsatz von Köderschutzstationen, die den Kontakt mit Wasser verhindern, im Bereich der Kanalisation
4. b. Verpflichtender Einsatz von Köderschutzstationen, die den Kontakt mit Wasser verhindern, im Umkreis von fünf Metern um oberirdische Gewässer oder Wasserableitungssysteme (Entwässerungsrinnen, Straßenabläufe, etc.)
[Quelle: https://www.baua.de/DE/Themen/Chemikalien-Biostoffe/Chemikalienrecht/Biozide/Zulassungsverfahren.html]
Es ist erfreulich, dass die zuständigen Behörden anerkannt haben, dass die Bekämpfung von Hausmäusen ohne den Einsatz von Antikoagulanzien derzeit nicht möglich ist. Es existiert keine Datenlage, die vermuten ließe, dass mechanische Systeme allein zur Bekämpfung von Hausmäusen ausreichend sind. Dies deckt sich mit den Erfahrungen, die sowohl unsere europäischen Kolleginnen und Kollegen als auch wir gesammelt haben. Der Einsatz des DSV, sowie vieler weiterer Verbände hat Wirkung gezeigt!
Einschneidend ist der geplante Wegfall der befallsunabhängigen Dauerbeköderung. Es gibt Bereiche, in denen mechanische und/oder digitale Systeme oder Verfahren dieses Hilfsmittel gut ergänzen oder ersetzen können. Dennoch ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung derzeit ein wichtiger Baustein in der Schädlingsbekämpfung und -vorsorge.
Als DSV werden wir diese Absichtserklärung sowohl intern und vor allem mit den uns verbundenen Fachverbänden auswerten und uns weiterhin aktiv und produktiv in den nachfolgenden Zulassungsprozess einbringen.