21. Juni 2023
Sachkunde im Pflanzenschutz - Rechtzeitig an Auffrischung denken
Alle Sachkundigen im Pflanzenschutz sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) teilzunehmen.
Info
Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist durch eine Fortbildungsbescheinigung zu belegen und diese Bescheinigung muss bei Kontrollen vorgelegt werden.