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21. Juni 2023

Sachkunde im Pflanzenschutz - Rechtzeitig an Auffrischung denken

Alle Sachkundigen im Pflanzenschutz sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) teilzunehmen.

Info

Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist durch eine Fortbildungsbescheinigung zu belegen und diese Bescheinigung muss bei Kontrollen vorgelegt werden.