05. Dezember 2024
BMAS verabschiedet neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Am 5. Dezember ist die neue Fassung der GefStoffV in Kraft getreten, so, wie wir es im Kongressteil der PEST-PROTECT® nur wenige Tage zuvor bereits angekündigt hatten.
Was hat sich nun für unsere Branche geändert?
Hier zusammengefasst die wichtigsten Punkte, die mit der neuen GefStoffV einhergehen:
- Klarere Formulierung der Anerkennung von Berufsausbildungen in der Schädlingsbekämpfung für die Sachkunde. Der Schädlingsbekämpfer gilt als per se sachkundig für die Verwendung von Biozidprodukten der Hauptgruppe 3 „Schädlingsbekämpfungsmittel“.
- Streichung der Pflanzenschutzsachkunde als gleichwertig anerkannter Sachkundenachweis.
- Verschiebung der Erfüllungsfristen für die regelmäßige Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde auf Juli 2027. Wer also einen Sachkundenachweis z.B. über die Berufsausbildung oder über entsprechende Sachkundelehrgänge erworben hat, der vor Juli 2021 ausgestellt wurde, muss bis zum 28.07.2027 an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang erfolgreich teilgenommen haben. Ansonsten ruht die Sachkunde, bis zum erbrachten Nachweis. Entsprechende Angebote werden von den üblichen Lehrgangsanbietern ab Erscheinen der neuen TRGS erarbeitet werden. Bis dahin gilt es, Ruhe zu bewahren! Eine regelmäßige Fortbildung ist zwar auch heute schon erforderlich und auch sinnvoll, aber diese bedarf zur Zeit noch nicht der behördlichen Anerkennung.
- Wiederaufnahme von Tatbeständen zur betrieblichen Anzeigeverpflichtung in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten. Wer in den letzten drei Jahren seiner Pflicht zur unternehmensbezogenen Anzeige bei den zuständigen Behörden nicht vollständig und rechtzeitig nachgekommen ist, handelte vorübergehend nicht ordnungswidrig. Das ändert sich nun wieder! Das bedeutet, dass vielleicht die Tage zum Jahresende nun eine gute Gelegenheit sind, seine unternehmensbezogene Anzeige einmal auf Aktualität zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.
Es sind auch Punkte offen und ungeklärt geblieben, die die Branchenvertretungen im Vorfeld bemängelt hatten. Es wird also weiterhin Aufgabe bleiben, diese bei der nächsten Novelle anzufassen und zu verändern. Aber die wesentlichen Punkte, die wir zur letzten Fassung kritisiert haben, konnten tatsächlich durchgesetzt werden.
Neue TRGS-Regelwerke folgen voraussichtlich bis Herbst 2025
Für die Branche der Schädlingsbekämpfer wird es neue Technische Regeln (TRGS) für die Verwendung von Biozidprodukten geben.
Die Regelwerke TRGS 512, TRGS 513, TRGS 522 und TRGS 523 werden durch ein komplett neugefasstes dreistufiges TRGS-Regelwerk abgelöst. Dieses ist nunmehr seit drei Jahren in Erarbeitung. Ein genaues Datum kann aktuell zwar noch nicht genannt werden, aber nach unserer Einschätzung dürfte nicht vor Mitte des Jahres mit einer Veröffentlichung gerechnet werden.