27. August 2025
Mitgliederinformation: Neue EU-Verordnung zum Zahlungsverkehr: „Verification of Payee“ (VoP)
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die neue EU-Verordnung (EU 2024/886) in Kraft.

Mit der sogenannten Verification of Payee (VoP) wird für alle SEPA-Überweisungen – sowohl Standard- als auch Echtzeitüberweisungen – eine Empfängerprüfung eingeführt.
Ziel ist es, mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr zu schaffen, Fehlüberweisungen zu vermeiden und Betrugsversuche zu erschweren. Für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie die Schweiz ist aktuell keine Empfängerüberprüfung vorgesehen.
Ablauf der Empfängerprüfung
Nach dem Einreichen einer Überweisung prüft die Bank, ob die IBAN mit dem angegebenen Empfängernamen übereinstimmt. Das Ergebnis wird dem Zahler innerhalb von Sekunden angezeigt:
- Match (grün): Name und IBAN stimmen überein.
- Close-Match (gelb): kleinere Abweichungen (z. B. Tippfehler, phonetische Ähnlichkeiten). Die Bank zeigt den korrekten Namen an.
- No-Match (rot): deutliche Abweichungen. Die Überweisung kann nicht ausgeführt werden.
Der Zahler entscheidet anschließend selbst, ob er die Zahlung freigibt oder abbricht. Wie streng Banken die Freigabe bei Close-Match und No-Match handhaben, liegt in deren Ermessen.
Haftungsfragen
Bei einem Match haftet die Bank im Falle einer Fehlüberweisung.
Bei Close-Match oder No-Match trägt das Unternehmen die Verantwortung.
Verzichten Unternehmen bei Sammelüberweisungen auf die Empfängerprüfung („Opt-Out“), liegt die Haftung ebenfalls bei ihnen.
Bitte beachten Sie: Zahlungsverzögerungen können entstehen, wenn Kunden durch Warnhinweise verunsichert sind oder Zahlungen abbrechen.
Zusätzliche Gebühren oder Entgelte dürfen Banken für den neuen Service nicht erheben.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Zahlungsausgang
Stammdaten prüfen und pflegen: Stellen Sie sicher, dass die bei Ihnen hinterlegten Lieferantendaten (Name & IBAN) korrekt und vollständig sind.
Interne Prozesse anpassen: Definieren Sie, wie Ihr Unternehmen mit Close-Match- oder No-Match-Meldungen umgehen soll. - Zahlungseingang
Firmenname abstimmen: Der bei Ihrer Bank hinterlegte Kontoinhabername sollte dem offiziellen Unternehmensnamen entsprechen.
Falls Sie einen abweichenden Handelsnamen nutzen, prüfen Sie mit Ihrer Bank die Möglichkeit, diesen künftig zusätzlich zu hinterlegen (Abstimmungen hierzu laufen noch).
Rechnungen klar formulieren: Geben Sie den offiziellen Empfängernamen eindeutig auf Ihren Rechnungen an. Weisen Sie Ihre Kunden ausdrücklich darauf hin, genau diesen Namen bei Überweisungen zu verwenden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Fazit
Die neue VoP-Regelung stärkt die Sicherheit im Zahlungsverkehr, bedeutet für Unternehmen jedoch auch erhöhte Anforderungen an die Datenqualität und die Kommunikation mit Geschäftspartnern. Wir empfehlen, rechtzeitig interne Abläufe zu überprüfen und anzupassen, um Zahlungsverzögerungen und Haftungsrisiken zu vermeiden.