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In den vergangenen Wochen sind vermehrt unzutreffende Informationen zur künftigen Zulassung und Anwendung von Rodentiziden mit antikoagulanten Wirkstoffen im Umlauf.

Teilweise wird behauptet, dass die befallsunabhängige Dauerbeköderung oder die Kanalbeköderung ab Januar 2026 verboten seien.

Diese Aussagen sind nicht korrekt.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf ihrer Website ausdrücklich klargestellt: Die Verlängerungsverfahren für Rodentizide der Produktart 14 (PT 14) mit antikoagulanten Wirkstoffen laufen derzeit noch auf EU-Ebene.

Was gilt aktuell?

Alle bestehenden Zulassungen, für die Hersteller fristgerecht Verlängerungsanträge gestellt haben, gelten in Deutschland weiterhin bis zum 30. Juni 2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben auch die bisherigen Anwendungsbestimmungen – also die jeweils auf dem Produktetikett genannten Bedingungen – unverändert gültig.

Was kommt danach?

Mögliche Änderungen, etwa:

  • ein Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung,
  • oder neue Regelungen zur Kanalbeköderung,

werden erst nach Abschluss der laufenden Wiederzulassungsverfahren, also voraussichtlich frühestens nach dem 30. Juni 2026, in Kraft treten.

Bis dahin gilt...

Die bisherigen Vorschriften zur Anwendung von Rodentiziden behalten ihre volle Gültigkeit.
Auditoren oder Zertifizierer, die aktuell abweichende Aussagen treffen, handeln nicht im Einklang mit der geltenden Rechtslage.

Offizielle und stets aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der BAuA: