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20. November 2025

Tragischer Vorfall in der Türkei – DSV äußert sich zum Einsatz von Aluminiumphosphid

Mit großer Bestürzung hat der DSV vom tragischen Tod einer deutschen Familie in der Türkei erfahren. Nach aktuellen Berichten soll ein örtlicher Schädlingsbekämpfer Aluminiumphosphid zur Bekämpfung von Bettwanzen eingesetzt haben. Unsere Gedanken und unser tiefes Mitgefühl gelten den Hinterbliebenen.

Schädlingsbekämpfer im Anzug

Aus Sicht des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbands (DSV) ist der vermutete Einsatz von Aluminiumphosphid zur Bekämpfung von Bettwanzen nicht nur fachlich falsch, sondern lebensgefährlich.

Aluminiumphosphid ist ein hochtoxisches Mittel, das unter Feuchtigkeitseinfluss das Gas Phosphorwasserstoff (PH₃) freisetzt. Dieses Verfahren ist weder üblich noch zulässig – weder in Deutschland noch nach international anerkannten Standards.

In Deutschland wird Phosphorwasserstoff nahezu ausschließlich im Vorratsschutz eingesetzt, z. B. zur Begasung großer Lagerbestände. Die Anwendung ist streng reglementiert und nur durch speziell ausgebildete, zertifizierte Fachfirmen erlaubt.

Grundlage sind u. a. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 512 – Begasungen).

Diese Regelwerke gewährleisten seit über 20 Jahren höchste Sicherheitsstandards – einschließlich behördlicher Anzeigen, Schutzmaßnahmen und umfassender Qualifikation. Ein tragischer Vorfall wie der in der Türkei wäre unter deutschen Regeln nicht möglich.

Der DSV betont:
Schädlingsbekämpfung gehört in sachkundige Hände – insbesondere bei gefährlichen Wirkstoffen. Die aktuelle Diskussion unterstreicht die Bedeutung fundierter Ausbildung und strikter Sicherheitsstandards.