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11. März 2026

TRGS 541 weiter verzögert – und die Uhr tickt.

Wir haben heute leider keine guten Neuigkeiten aus dem BMAS.

Recht

Die dringend erwartete Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 541 lässt weiter auf sich warten. Dabei hatte der zuständige Arbeitskreis den Entwurf bereits Anfang September 2025 fertiggestellt. Die fachliche Arbeit war damit eigentlich abgeschlossen.

Seitdem passiert jedoch vor allem eines:
Der Entwurf bewegt sich durch ministerielle Abstimmungsrunden, Unterausschüsse und Behördenkreise – ohne dass die Regel bislang vom BMAS bekannt gemacht wurde.

Warum ist die TRGS 541 so wichtig?

Sie konkretisiert zentrale Teile der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zum sachkundepflichtigen Umgang mit Biozidprodukten und wird die bisherige TRGS 523 „Schädlingsbekämpfung“ ersetzen.

Das Problem:
Die TRGS 523 passt in vielen Punkten längst nicht mehr zur aktuellen GefStoffV. In der Praxis arbeiten wir deshalb seit einiger Zeit mit einer Mischung aus alten und neuen Regelungsständen – ein Zustand, der zwangsläufig zu Unsicherheit bei Anwendern und Behörden führt.

Und genau hier wird es jetzt kritisch.

Die TRGS 541 wird festlegen, welche Inhalte und welchen Umfang künftig behördlich anerkannte Sachkundelehrgänge haben müssen.

Gleichzeitig läuft die Übergangsregelung aus § 25 GefStoffV spätestens am 28. Juli 2027 aus.

Bis dahin müssen alle Verwender, die bislang ohne spezielle Sachkunde entsprechend eingestufte Biozidprodukte einsetzen durften, die erfolgreiche Teilnahme an genau solchen Lehrgängen nachweisen.

Das Dilemma liegt auf der Hand:

Lehrgangsträger wissen noch nicht, welche Anforderungen gelten werden.
Anerkennungsbehörden wissen noch nicht, was sie prüfen sollen.
Und die betroffenen Branchen stehen bereits jetzt unter erheblichem Zeitdruck.

Selbst wenn Lehrgangsträger ihre Formate schnell anpassen können, entsteht der nächste Engpass sehr wahrscheinlich auf der Behördenseite.

Ein Beispiel aus dem Bundesland Niedersachsen:
Dort laufen derzeit sämtliche Anerkennungsanfragen auf einem einzigen Schreibtisch bei einer Behörde in Göttingen zusammen.

Die verbleibende Zeit bis Mitte 2027 wird daher für viele Absolventen entsprechender Lehrgänge äußerst knapp werden. Es ist durchaus denkbar, dass Anwender zumindest vorübergehend ihre Sachkunde verlieren – mit der Folge, dass bestimmte Biozidprodukte zeitweise nicht mehr rechtssicher eingesetzt werden können.

Vor diesem Hintergrund sind die neuesten Rückmeldungen aus dem Ministerium besonders ernüchternd.

Aus „ministerialen Abstimmungsgründen“ soll sich die Bekanntmachung der TRGS 541 nun über April 2026 hinaus weiter verzögern.

Der Zeitdruck wächst, die praktischen Konsequenzen sind absehbar – doch das entscheidende Regelwerk bleibt weiterhin in Abstimmungsrunden hängen.

Beste Grüße in die Branche

Ihre DSV-Geschäftsstelle