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26. November 2025

Neue TRGS 540 "Verwendung von Biozidprodukten" in Kraft getreten

Am vergangenen Freitag hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) die neue TRGS 540 bekanntgegeben.

Paragraph_Gesetz

Mit Bekanntmachung tritt sie somit auch automatisch in Kraft.

Die TRGS konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und befasst sich im Schwerpunkt mit Basisinformationen und der fachkundigen Verwendung von Biozidprodukten.

Sie ist der erste Teil eines dreiteiligen Regelwerkes. Die noch folgende TRGS 541 wird insbesondere die sachkundige Verwendung konkretisieren und gilt daher vor Allem als Nachfolgerin der TRGS 523. Sie folgt voraussichtlich um den Jahreswechsel.
Bis Mitte 2026 werden diese Regelwerke dann noch um die TRGS 542 ergänzt, die die alten TRGS 512, 513 und 522 ersetzen soll. In dieser letzten TRGS wird es also vorrangig um Begasungs- und Desinfektions-/Sterilisationstätigkeiten gehen.

Die aktuelle Fassung der TRGS 540 können Sie sich hier herunterladen: