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18. September 2023

Meldung des REACH-CLP-Biozid Helpdesk:

Für den bioziden Wirkstoff Cholecalciferol ist ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung in der Produktart 14 gestellt worden.

Bei diesem Wirkstoff handelt es sich um potentiell zu ersetzenden Wirkstoff. Daher hat die ECHA am 08.09.2023 die gemäß Art. 10 [3] der BiozidV vorgesehene 60-tägige öffentliche Konsultation zu dem Wirkstoff gestartet.
Innerhalb dieser Konsultation können betroffene Dritte einschlägige Angaben, einschließlich Angaben über verfügbare Ersatzstoffe (chemische und nicht-chemische Alternativen), übermitteln. An dieser Konsultation kann jeder interessierte Dritte teilnehmen. Die Ergebnisse der Konsultation werden Teil der BPC-Opinion sein.

Die Genehmigung dieses Wirkstoffes kann nur dann verlängert werden, wenn die Kommission zu der Entscheidung kommen wird, dass dieser weiterhin mindestens eine der Rückausnahmen des Art. 5 [2] der Biozidverordnung erfüllt.

Die Frist für die Einreichung von Beiträgen bei der ECHA ist der 07.11.2023.