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11. Juli 2025

Aktuelle Information zur Wiederzulassung für Produkte der Produktart 14 mit antikoagulanten Wirkstoffen (Stand 07/2025)

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat heute den Status um die Produktzulassungen für Rodentizide mit Antikoagulanzien aktualisiert.

Gefahrenwarnschild

Zulassung antikoagulanter Rodentizide bis 30.06.2026 verlängert

Die Entwicklung rund um die Neuzulassung antikoagulanter Rodentizide bleibt weiter in Bewegung. Heute hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den aktuellen Status bestätigt:

Die Zulassung antikoagulanter Rodentizide in Deutschland wird bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Zuvor galt der 1. Januar 2026 als maßgebliches Fristende.

Hintergrund: Die europäische Abstimmung zu den konkreten Anwendungsbestimmungen der antikoagulanten Wirkstoffe ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine rechtsverbindliche Grundlage für die Wirkstoffverlängerung und die daran geknüpften Anwendungsvorgaben liegt bislang nicht vor.

In diesem Kontext ist die Entscheidung der zuständigen deutschen Behörde – der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – nachvollziehbar und aus Sicht der Branche zu begrüßen: Die Verlängerung schafft Zeit für eine sorgfältige Umsetzung, ohne dass vorschnell Regelungen getroffen werden müssen, die der praktischen Realität nicht gerecht würden.

Der DSV begrüßt diesen Schritt ausdrücklich!
Er bietet allen Beteiligten – Behörden, Industrie und Fachbetrieben – die Gelegenheit, die zukünftigen Anforderungen gemeinsam klar, realistisch und praxistauglich zu gestalten.

Was bedeutet das für die Praxis? Was bedeutet das für unsere Mitglieder?
Die Verlängerung bedeutet keine Entwarnung – sie ist eine Gelegenheit zur Vorbereitung:

  • Die verpflichtende Befallsdiagnose bleibt absehbar: Antikoagulanzien dürfen auch künftig nur noch bei nachgewiesenem Befall eingesetzt werden.
  • Dauerbeköderung ohne akuten Anlass wird voraussichtlich weiterhin nicht zulässig sein.

Unser Appell: Nutzen Sie die verbleibende Zeit aktiv!

  • Prüfen Sie Ihre Prozesse und passen Sie Ihre Servicekonzepte frühzeitig an.
  • Informieren Sie Ihre Kunden rechtzeitig über mögliche Veränderungen.
  • Schulen Sie Ihre Teams gezielt auf neue Anforderungen.

Wir bleiben weiterhin für unsere Mitglieder im Austausch mit Behörden, Verbänden und politischen Entscheidungsträgern – national wie auf EU-Ebene und werden frühzeitig informieren!

Quelle: