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30. April 2026

Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen bei Rodentiziden

Im Zuge aktueller regulatorischer Entwicklungen möchten wir Sie über den derzeitigen Stand zu Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen bei Rodentiziden informieren.

Professionelle Rodentizide
Nach aktuellem Kenntnisstand ist bei zugelassenen Rodentiziden für den professionellen Bereich mit folgenden Fristen zu rechnen:

• Abverkaufsfrist: 180 Tage
• Aufbrauchsfrist: weitere 180 Tage

Bitte beachten Sie, dass maßgeblich immer die jeweils veröffentlichten behördlichen Vorgaben und Zulassungsbedingungen sind.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Lagerbestände frühzeitig zu prüfen und die weitere Verwendung entsprechend zu planen.

Sobald verbindliche und offizielle Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.


Köder für Privatanwender
Für Rodentizide, die ursprünglich für den Einsatz durch Privatanwender vorgesehen waren, gilt aktuell:

Privatpersonen dürfen diese Produkte nicht mehr erwerben. Bereits vorhandene Köder dürfen jedoch noch für einen Zeitraum von sechs Monaten aufgebraucht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Anwendung nicht mehr zulässig.

In der Praxis ist damit zu rechnen, dass vermehrt Anfragen von Privatpersonen an Sie herangetragen werden – insbesondere mit dem Wunsch, weiterhin Rodentizid-Köder zu erwerben.

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen:

Eine Abgabe von Rodentiziden an Privatpersonen ohne entsprechende Sachkunde ist nicht zulässig.

Der Einsatz dieser Produkte erfordert eine fachliche Bewertung und eine qualifizierte Anwendung und ist nicht für den ungeschulten Gebrauch vorgesehen.


Unterstützung für Ihre Kundenkommunikation
Für Rückfragen von Privatkunden können Sie folgenden Hinweis verwenden:

Standardhinweis zur Abgabe von Rodentiziden

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Rodentizid-Köder nicht an Privatpersonen abgeben. Der Einsatz von Bioziden unterliegt gesetzlichen Vorgaben und setzt eine entsprechende fachliche Ausbildung sowie Sachkunde voraus.

Ziel dieser Regelungen ist ein verantwortungsvoller, sicherer und sachgerechter Umgang mit Biozidprodukten sowie die Vermeidung von Risiken für Mensch, Tier und Umwelt. Eine Abgabe ohne nachgewiesene Sachkunde ist daher nicht zulässig.

Gerne beraten wir Sie alternativ zu geeigneten Maßnahmen oder übernehmen – sofern erforderlich – die fachgerechte Durchführung durch qualifiziertes Personal.


Beste Grüße in die Branche

Ihre DSV-Geschäftsstelle